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Pfarrgemeinderatswahl Herrieden

Der Wahlausschuss der katholischen Pfarrei St. Vitus und St. Deocar Herrieden hat die Bewerberliste für die Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März vorgestellt. Nach der Satzung der Pfarrgemeinderäte setzt sich das Laiengremium in Herrieden aus acht zu wählenden

Pfarrangehörigen und den fünf Hauptamtlichen, Stadtpfarrer Peter Hauf, Kaplan Sebastian Braun, Kaplan Melance Kayoya und den Gemeindereferentinnen Christiane Herrmann und Manuela Ludwig, die kraft Amtes dem Rat angehören, zusammen. Außerdem kann das Gremium weitere Pfarrmitglieder mit besonderen Fachkenntnissen berufen.

Neben der Kirchenverwaltung, die sich um die finanziellen und vermögensrechtlichen Belange der Pfarrei und der Kirchenstiftungen sorgt, ist der Pfarrgemeinderat das zweite Laiengremium in der Pfarrei. Die Satzung weist dem Gremium, das durch den (die) Vorsitzende(n) geleitet wird, eine breite Aufgabenpalette zu, mit der das pfarrliche Leben gestaltet und die Arbeit des Pfarrers und der weiteren hauptamtlichen Kräfte unterstützt und begleitet werden soll.

Auf drei Schautafeln in der Stiftsbasilika wird gegenwärtig das breite Arbeitsfeld des Pfarrgemeinderats dargestellt. Demnach ist der Pfarrgemeinderat nicht nur für das Kaffee kochen und das Kuchen backen bei Pfarrfesten verantwortlich, sondern kann entscheidend zu einer lebendigen Gemeinde beitragen. Das Ratsgremium kann Maßnahmen beschließen, ist beispielsweise bei Baumaßnahmen und der Begründung pfarrlicher Arbeitsverhältnisse zu hören und seine Zustimmung ist notwendig bei der Festlegung der Gottesdienstzeiten und der Gestaltung kirchlicher Feste.

In Sachausschüssen können z.B. Bildungsfragen, Fragen zu Beruf und Arbeitswelt, die Liturgie und Gottesdienstgestaltung, die Seniorenarbeit, Themen zur Umwelt und Bewahrung der Schöpfung, die Seniorenarbeit, die Ökumene u.a. Schwerpunkte diskutiert und vorbereitet werden. Die Entscheidungen werden in demokratischen Abstimmungen und weisungsungebunden getroffen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit unter Beachtung der Glaubenslehre und des Kirchenrechts gefasst. Der Pfarrer ist verantwortlich für die Einheit der Pfarrgemeinde, die Verkündung der Heilsbotschaft und die Feier der Liturgie und der Sakramente. Dem Pfarrer steht das Recht zu aufgrund seiner durch das Amt gegebenen Verantwortung unter Angabe von Gründen gegen einen Antrag zu stimmen. In einem derartigen Falle ist die Frage erneut zu beraten und im Falle, dass eine Einigung nicht zu Stande kommt einer Schiedsstelle vorzulegen.

In Herrieden haben sich elf Pfarrangehörige zu einer Kandidatur für den Pfarrgemeinderat bereit erklärt. Das sind in alphabetischer Folge Magdalena Bayer (Selbständige), Klara Bögelein (Pensionistin), Norbert Brumberger (Lehrer), Miriam Ertl (Erzieherin), Anja Fischer (Verwaltungsangestellte), Peter Leis (Verwaltungsbeamter), Andrea Loscher (Kauffrau), Barbara Niederauer (Diplom-Kauffrau), Manuela Plößner-Liebich (Zahnmedizinische Fachangestellte), Bernadette Richter (Pädagogische Mitarbeiterin) und Martina Roth-Ubl (Rentnerin).

Die Wählerinnen und Wähler können in Herrieden bis zu acht Einzelstimmen vergeben, Stimmenhäufelungen sind nach der Wahlordnung nicht möglich. Bis 25. Februar werden die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt, vom 27. Februar bis 18. März ist die Stimmabgabe online möglich und am 20. März kann von 9.00-17.00 Uhr persönlich im Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen.

Information zum Pfarrgemeinderat in der Basilika

.Rudolf Eder

Pfarramt Aurach
Tel.: 09804 92110
email: aurach(at)bistum-eichstaett(dot)de
Website: www.pfarrverband-herrieden-aurach.de
Anschrift: Pfarrgasse 8, 91589 Aurach

 

Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr

Pfarramt Herrieden
Telefon: 09825/9294-0
e-Mail: herrieden(at)bistum-eichstaett(dot)de
Website: www.pfarrverband-herrieden-aurach.de
Anschrift: Herrnhof 22, 91567 Herrieden

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