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Verkehrssicherungspflicht am Friedhof St. Martin

Die Besucher des Friedhofs St . Martin in Herrieden müssen sich am Vorplatz zur Leichenhalle an einen neuen Anblick gewöhnen. Die stattliche Rotbuche in unmittelbarer Nähe zum Friedhofskreuz musste gefällt werden. Bei einer Sicherheitsbegehung des Friedhofs wurde durch einen Baumsachverständigen festgestellt, dass dieser Baum durch einen Pilz befallen ist, der in absehbarer Zeit dessen Standfähigkeit stark gefährdet. Da bereits festzustellen war, dass Äste des Baumes abbrechen, hat sich die Friedhofsverwaltung in Ausübung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht entschlossen, die Rotbuche zu fällen. Um künftige Personen- und Sachschäden im Bereich des Friedhofskreuzes auszuschließen, wurde eine Fachfirma mit der Baum-fällung beauftragt. Eine Ersatzpflanzung ist für den kommenden Herbst vorgesehen, hierzu müssen Baumstumpf und Wurzelwerk noch abgefräst werden.

Rudolf Eder

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